Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Oakhurst Consulting GmbH, Am Bronzehügel 92, 22399 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Beratungs- und Servicedienstleistungen im Bereich Unternehmensberatung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungen
Art, Umfang und Zeitplan der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Der Auftraggeber stellt die für die Durchführung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
4. Mitwirkungspflichten
Verzögerungen, die durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Termine verschieben sich angemessen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, bis die Mitwirkung nachgeholt wurde.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot (Tagessatz, Retainer oder Festpreis). Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Reise- und Nebenkosten werden, sofern vereinbart, nach Aufwand oder pauschal abgerechnet.
6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen, Analysen und Konzepte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung beim Auftragnehmer. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch im eigenen Unternehmen. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
7. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9. Höhere Gewalt
Leistungsverzögerungen oder -ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer, schwerwiegender Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadensersatz; Fristen verlängern sich angemessen.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.